Wintersemester 2020/2021
Seminar:
Einführung in die Klimaethik
Dienstag, 12 (c.t.) – 14 Uhr (Zoom)
Das Klima befindet sich seit der Frühzeit der Erde in einem Prozess ständiger Veränderungen. Dabei hat sich schließlich ein klimatischer Korridor herausgebildet, der entwickeltes Leben ermöglicht. Nachdem menschliche Eingriffe bereits als Ursachen für Umweltzerstörung, Abnahme der Artenvielfalt und Ausrottungen einer Vielzahl von humanen und anderen Lebensformen ausgemacht worden sind, zeichnet sich jetzt ab, dass diese Eingriffe auch sukzessiv den lebensfreundlichen Korridor des Erdklimas schädigen und möglicherweise sogar zerstören. Mit diesem Vorgang verbinden sich ethische, rechtliche und politische Herausforderungen für das Handeln von Personen und Institutionen. Das Ausmaß der Herausforderungen schlägt sich auch in dem Ansatz der Klimaethik nieder.
Die Klimaethik unterscheidet sich im Hinblick auf Gegenstandsbereich, Zeithorizont und Zielsetzungen von anderen Teildisziplinen der Angewandten Ethik. Zu ihren semantischen Grundlagen gehören Begriffe wie Wissen, Handeln, Verantwortung, Anerkennung, Selbstinteresse, Folgen, Langzeitverantwortung und Gerechtigkeit, die aber im Unterschied zu den herkömmlichen Verwendungsweisen in der Ethik in eine neue systematische und praktische Stellung gebracht werden müssen. Das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Klimaethik in ihren Grundbegriffen gegenläufige Perspektiven vereinigen muss. Sie hat in ihren Begründungen auf lokale und globale Interessenlagen genauso Rücksicht zu nehmen wie darauf, dass moralische und motivationale Einstellungen zu Personen und Zuständen offenbar von der jeweiligen räumlichen und zeitlichen Nähe abhängen.
In der Veranstaltung wird der inhaltliche und konzeptionelle Rahmen der Klimaethik entwickelt. Dazu werden neben einschlägigen Konzeptionen aus den Hauptströmungen der Philosophie Erträge aus neueren Debatten zur Klimaethik und Klimapolitik herangezogen.
Seminar:
Moralität und Recht
Donnerstag, 14 (c.t.) – 16 Uhr (Zoom)
Die formale und inhaltliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Moralität und Recht ist für die Ethik wie für die Rechtsphilosophie von systematisch grundlegender Bedeutung. Die moralphilosophische Aufgabe des Rechts besteht vor allem darin, gerechte Verhältnisse unabhängig von tatsächlichen moralischen Einstellungen zu begründen und praktisch umzusetzen. Die Orientierung an der äußerlichen Erscheinungsweise von Normativität scheint Moralität und Recht zu trennen – zumindest ist das die gängige Auffassung von rechtspositivistischen Ansätzen.
Für die Ausdifferenzierung zwischen Moralität und Recht sind in der neuzeitlichen Philosophie einflussreiche Modelle entwickelt worden, die sich in ihren normativen Annahmen grundsätzlich unterscheiden – zu nennen sind insbesondere Hobbes, Kant und Bentham. Ihre kontraktualistischen, deontologischen und utilitaristischen Ansätze sind in modifizierter Form bis heute Gegenstand von systematischen Ansätzen der Ethik und Rechtsphilosophie. Die neuere Diskussionslandschaft ist zudem stark von der sogenannten Hart-Dworkin-Kontroverse beeinflusst worden, bei der wir es letztlich mit einem Positivismusstreit in der Ethik und Rechtsphilosophie zu tun haben.
Die Veranstaltung setzt sich mit dem Verhältnis von Moralität und Recht sowohl in philosophiegeschichtlicher wie in systematischer Hinsicht auseinander. Ausgehend von der Hart-Dworkin-Kontroverse und vor dem Hintergrund klassischer Positionen werden neuere Arbeiten der analytischen Moral- und Rechtsphilosophie vorgestellt und diskutiert.
BA-Begleitseminar
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach persönlicher Anmeldung während der Sprechstundenzeiten möglich.
Masterkolloquium
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach persönlicher Anmeldung während der Sprechstundenzeiten möglich.
Blockveranstaltung: Neuroethics
6.- 8. Oktober 2020